Mit der Reformationskollekte 2025 will die PSS einen Beitrag zur Bildung der jungen Generation leisten. Der Religionsunterricht im Kanton Tessin soll weiterhin stattfinden können, und die Lehrpersonen sollen für ihre Tätigkeit und Ausbildungen finanzielle Unterstützung erhalten. Gleichzeitig soll diese Kollekte die Tessiner Kirche auch ermutigen, das Angebot des Religionsunterrichts entsprechend den lokalen Gegebenheiten für die Kinder gewinnbringend in die Zukunft zu führen.
Immer weniger Kinder gehören der reformierten Kirche der Regionen Bellinzona, Locarno und Sottoceneri an, daher sinkt auch die Zahl reformierter Schülerinnen und Schüler, was wiederum die Finanzierung des Religionsunterrichts erschwert.
Der Religionsunterricht wird nur noch bei einer Mindestanzahl von drei Kindern angeboten, aber die Lehrpersonen erteilen weiterhin freiwillig Stunden mit 1-2 Schülern, weil laut Gesetz alle ein Recht auf Religionsunterricht haben.
«Als Jugendliche war ich oft im Tessin bei meiner Paten- tante in den Ferien. Sie war damals Pfarrerin der reformierten Kirche in Ascona. Aus dieser Zeit sind mir die speziellen Herausforderungen der Tessiner Kirche be- kannt: eine weit verstreute Gemeinde, lange Anfahrts- wege, fehlende Finanzen. Trotz all dieser Schwierigkeiten wird alles unternommen, um den Kindern einen guten Religionsunterricht bieten zu können. Dieses Engagement für die nächste Generation verdient unsere Unterstützung.»
Der Religionsunterricht wird nur noch bei einer Mindestanzahl von drei Schülern angeboten.
Der Anreiseweg der Lehrpersonen ist oft lang, der personelle Aufwand hoch, da in den meisten Schulen wegen der geringen Anzahl Schüler nur eine evangelische Religionsstunde angeboten wird.
Hinzu kommt, dass die Rekrutierung und die Ausbildung von Lehrkräften für den Religionsunterricht besonders anspruchsvoll sind.
Während der Religionsunterricht an der Oberstufe durch den Kanton finanziert wird, tragen dessen Kosten in den Primarschulen die beiden kantonal anerkannten Kirchen. Der Anreiseweg der Lehrpersonen ist oft lang, der personelle Aufwand hoch, da in den meisten Schulen wegen der geringen Anzahl Schüler nur eine evangelische Religionsstunde angeboten wird.
Die Beiträge der politischen Gemeinden und der Kirchgemeinden decken nur rund zwei Drittel der anfallenden Kosten ab. Wenige kirchennahe Stiftungen ermöglichen die Finanzierung bestimmter kirchlicher Aufgaben. Unverzichtbar bleiben freiwillige Spenden, Legate, Erträge aus Liegenschaften und Zuwendungen für spezielle Projekte.
«Ein Fünftel der Reformationskollekte kommt jedes Jahr der Schweizerischen Reformationsstiftung zu. Dieses Jahr verzichtet der Stiftungsrat auf den Anteil an der Reformationskollekte. Das Ziel der Reformationsstiftung ist die Wahrung und Stärkung des evangelisch-reformierten Glaubens und Handelns in der Schweiz, besonders in der Diaspora. Die Reformierten im Tessin sind eine konfessionelle Minderheit in einem katholisch geprägten Kanton und können sich aus sprachlichen Gründen nicht auf Vorlagen stützen, die aus grösseren Kantonalkirchen kommen. Darum ist es uns wichtig, sie dabei zu unterstützen, den christlichen Glauben in der reformierten Version an die nächste Generation weiterzugeben.»
Weitere Informationen zur Reformationsstiftung unter www.refond.ch


